Mündliche Wiederholungsprüfung - Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe - § 34a GewOBasisqualifikation Schutz und Sicherheit gem. § 34a GewO


Programm
 

Inhalte der Prüfung sind die Sachgebiete, die für alle Arten des Bewachungsgewerbes fachspezifischen Pflichten und Befugnisse enthalten:
 

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (DGUV Vorschrift 23)
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Für die Teilnahme ist das Bestehen der schriftlichen Sachkundeprüfung bei der IHK für Rheinhessen erforderlich. 

Die mündliche Wiederholungsprüfung kann innerhalb von 24 Monaten ab dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils abgelegt werden.

Zudem beachten Sie bitte, dass ein Nachweis über die bereits bestandene schriftliche Prüfung vorab übersendet werden muss - bitte per E-Mail an: info(at)vsw.de 

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