Teilnahmebedingungen

1. Durchführung der Sachkundeprüfung

Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen eine Ablehnung seitens des VSW erfolgt. Absagen oder Änderungen sind ggf. ohne Fristeinhaltung, z.B. bei Ausfall/Krankheit der Prüfer, zu geringer Teilnehmerzahl etc. möglich. Ggf. kurzfristige Prüferänderungen sind vorbehalten. Bei Stornierung durch den VSW werden gezahlte Prüfungsgebühren erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens.

 

2. Rücktritt von Anmeldungen

Bei Rücktritt bis 5 Arbeitstage vor Prüfungsbeginn sind 30,-- € Bearbeitungsgebühr zu zahlen, bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen am Prüfungstag ist die volle Gebühr zu entrichten.

Bei einer Nichtteilnahme aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) und Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beträgt die Bearbeitungsgebühr ebenfalls 30,-- €. Im Falle einer Krankheit ist ein ärztliches Attest einzureichen.

Erscheint der Teilnehmer nur zeitweise, so besteht ebenfalls die Pflicht zur Zahlung des vollen Entgeltes/der vollen Gebühr. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Maßgeblich für den Rücktritt ist a) ausschließlich in Textform zu erklären und b) das Datum des Posteingangsstempels des VSW bzw. des E-Mail-Eingangs.

 

3. Zahlungsbedingungen

Für Privatpersonen: Die Kosten sind fällig bei Rechnungserhalt. Voraussetzung zur Teilnahme ist die pünktliche Zahlung bis zum 7. Tag nach Rechnungsdatum. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen behält sich der VSW das Recht vor das gebuchte Seminar zu stornieren und den Platz anderweitig zu vergeben. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich!

Für Firmenbesteller: Sie erhalten die Rechnung 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesendet. Voraussetzung zur Teilnahme ist die pünktliche Zahlung bis zum 7. Tag nach Rechnungsdatum. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich!

 

4. Prüfer

Ein Wechsel der Prüfer oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmenden weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Gebühr.

 

5. Haftung des Veranstalters

Die Haftung des VSW, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des VSW oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.

 

6. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Mainz.

Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Geschäftsbericht sind aus Gründen der besseren Lesbarkeit in ihrer männlichen Form gefasst, gelten jedoch inhaltlich gleichermaßen für die Formen männlich, weiblich und divers.

1. Durchführung der Unterrichtung

Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen eine Ablehnung seitens des VSW erfolgt. Absagen oder Änderungen sind ggf. ohne Fristeinhaltung, z.B. bei Ausfall/Krankheit der Dozenten, zu geringer Teilnehmerzahl etc. möglich. Ggf. kurzfristige Dozentenänderungen sind vorbehalten. Bei Stornierung durch den VSW werden gezahlte Teilnehmergebühren erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens.

 

2. Rücktritt von Anmeldungen

Bei Rücktritt bis 5 Arbeitstage vor Unterrichtsbeginn sind 65,-- € Bearbeitungsgebühr zu zahlen, bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen am Unterrichtstag ist die volle Gebühr zu entrichten.

Bei einer Nichtteilnahme aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) und der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beträgt die Bearbeitungsgebühr ebenfalls 65,-- €. Im Falle einer Krankheit ist ein ärztliches Attest einzureichen.

Erscheint der Teilnehmer nur zeitweise, so besteht ebenfalls die Pflicht zur Zahlung der vollen Gebühr. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Maßgeblich für den Rücktritt ist a) ausschließlich in Textform zu erklären und b) das Datum des Posteingangsstempels des VSW bzw. des E-Mail-Eingangs.

 

3. Zahlungsbedingungen

Für Privatpersonen: Die Kosten sind fällig bei Rechnungserhalt. Voraussetzung zur Teilnahme ist die pünktliche Zahlung bis zum 7. Tag nach Rechnungsdatum. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen behält sich der VSW das Recht vor das gebuchte Seminar zu stornieren und den Platz anderweitig zu vergeben. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich!

Für Firmenbesteller: Sie erhalten die Rechnung 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesendet. Voraussetzung zur Teilnahme ist die pünktliche Zahlung bis zum 7. Tag nach Rechnungsdatum. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich!

 

4. Dozenten

Ein Wechsel der Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Gebühr.

 

5. Arbeitsunterlagen

Diese sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung des VSW vervielfältigt werden.

 

6. Haftung des Veranstalters

Die Haftung der VSW, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des VSW oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.

 

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Mainz.

Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Geschäftsbericht sind aus Gründen der besseren Lesbarkeit in ihrer männlichen Form gefasst, gelten jedoch inhaltlich gleichermaßen für die Formen männlich, weiblich und divers.

1. Durchführung des Seminars

Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen eine Ablehnung seitens des VSW erfolgt. Absagen oder Änderungen sind ggf. ohne Fristeinhaltung, z.B. bei Ausfall/Krankheit des Dozenten, zu geringer Teilnehmerzahl etc. möglich. Ggf. kurzfristige Dozentenänderungen sind vorbehalten. Bei Stornierung durch den VSW werden gezahlte Teilnahmegebühren erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens.

 

2. Rücktritt von Anmeldungen

Bei Rücktritt bis 10 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn sind 10%; bis 5 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn 25% der Lehrgangsgebühr als Bearbeitungsgebühr zu zahlen, bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag ist die volle Gebühr zu entrichten.

Bei einer Nichtteilnahme aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) und der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beträgt die Bearbeitungsgebühr 5% der Lehrgangsgebühr. Im Falle einer Krankheit ist ein ärztliches Attest einzureichen.

Erscheint der Teilnehmer nur zeitweise, so besteht ebenfalls die Pflicht zur Zahlung des vollen Entgeltes/der vollen Gebühr. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Maßgeblich für den Rücktritt ist a) ausschließlich in Textform zu erklären und b) das Datum des Posteingangsstempels des VSW bzw. des E-Mail-Eingangs. Ein Ersatzteilnehmer kann bis 10 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich benannt werden.

 

3. Zahlungsbedingungen

Für Privatpersonen: Die Kosten sind fällig bei Rechnungserhalt. Voraussetzung zur Teilnahme ist die pünktliche Zahlung bis zum 7. Tag nach Rechnungsdatum. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen behält sich der VSW das Recht vor das gebuchte Seminar zu stornieren und den Platz anderweitig zu vergeben. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich!

Für Firmenbesteller: Sie erhalten die Rechnung 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesendet. Voraussetzung zur Teilnahme ist die pünktliche Zahlung bis zum 7. Tag nach Rechnungsdatum. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich!

 

4. Dozenten

Ein Wechsel der Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Gebühr.

 

5. Arbeitsunterlagen

Diese sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung des VSW vervielfältigt werden.

 

6. Haftung des Veranstalters

Die Haftung des VSW, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des VSW oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.

 

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Mainz.

 

Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Geschäftsbericht sind aus Gründen der besseren Lesbarkeit in ihrer männlichen Form gefasst, gelten jedoch inhaltlich gleichermaßen für die Formen männlich, weiblich und divers.