Unterrichtungsverfahren Bewachungsgewerbe - § 34a GewOBasisqualifikation Schutz und Sicherheit gem. § 34a GewO

Programm
 

Inhalte der Unterrichtung sind die Sachgebiete, die für alle Arten des Bewachungsgewerbes fachspezifische Pflichten und Befugnisse enthalten:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (DGUV Vorschrift 23)
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Für die Teilnahme an der Unterrichtung sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf mindestens B1 Sprachniveau erforderlich.

Die Erteilung des Unterrichtungsnachweises durch die IHK für Rheinhessen setzt voraus:

  • vollständige Teilnahme ohne Fehlzeiten
  • erfolgreiches Absolvieren der mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen

Fehlzeiten sind ausschließlich ganztägig nachzuholen. Ab dem 01. Mai 2026, wird für jeden einzelnen Nachholtag eine separate Gebühr von 120,88 Euro (inkl. Bearbeitungsgebühr) zusätzlich erhoben.

Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, eine Anmeldung und Teilnahme jedoch trotzdem erfolgen, kann keine Bescheinigung ausgestellt werden.
In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der Lehrgangsgebühr.

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