Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen - Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
  1. Durchführung der Sachkundeprüfung
    Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen eine Ablehnung seitens der VSW erfolgt. Absagen oder Änderungen sind ggf. ohne Fristeinhaltung, z.B. bei Ausfall/Krankheit der Prüfer:innen, zu geringer Teilnehmendenzahl etc. möglich. Ggf. kurzfristige Prüfer:innen-/Hoteländerungen (in gleicher Stadt) sind vorbehalten. Bei Stornierung durch die VSW werden gezahlte Gebühren erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens.
  2. Rücktritt von Anmeldungen
    Bei Rücktritt bis 5 Arbeitstage vor Prüfungsbeginn sind 30,-- € Bearbeitungsgebühr zu zahlen, bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen am Prüfungstag ist die volle Gebühr zu entrichten.
    Bei einer Nichtteilnahme aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) und Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beträgt die Bearbeitungsgebühr ebenfalls 30,-- €. Im Falle einer Krankheit ist ein ärztliches Attest einzureichen.
    Erscheint der Teilnehmer nur zeitweise, so besteht ebenfalls die Pflicht zur Zahlung des vollen Entgeltes/der vollen Gebühr. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Maßgeblich für den Rücktritt ist a) ausschließlich in Textform zu erklären und b) das Datum des Posteingangsstempels der VSW bzw. des E-Mail Eingangs.
  3. Zahlungsbedingungen
    Für Privatpersonen: Die Kosten sind fällig bei Rechnungserhalt. Voraussetzung zur Teilnahme ist die pünktliche Zahlung bis zum 7. Tag nach Rechnungsdatum. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen behält sich die VSW das Recht vor gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € den Teilnehmenden aus dem gebuchten Seminar zu stornieren und den Platz ggf. anderweitig zu vergeben. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich!
    Für Firmenbesteller: Sie erhalten die Rechnung 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesendet. Voraussetzung zur Teilnahme ist die pünktliche Zahlung bis zum 7. Tag nach Rechnungsdatum. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich!
  4. Prüfer:innen
    Ein Wechsel der Prüfer:innen oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmenden weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Gebühr.
  5. Haftung des Veranstalters
    Die Haftung der VSW, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der VSW oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.
  6. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist Mainz.
Teilnahmebedingungen - Sachkundeprüfung mündl. Wiederholung
  1. Durchführung der Sachkundeprüfung - mündl. Wiederholung
    Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen eine Ablehnung seitens der VSW erfolgt. Absagen oder Änderungen sind ggf. ohne Fristeinhaltung, z.B. bei Ausfall/Krankheit der Dozentin / des Dozenten, zu geringer Teilnehmerzahl etc. möglich. Ggf. kurzfristige Dozentinnen- / Dozentenänderungen sind vorbehalten. Bei Stornierung durch die VSW werden gezahlte Gebühren erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens.

  2. Rücktritt von Anmeldungen
    Bei Rücktritt bis 5 Arbeitstage vor Prüfungsbeginn sind 30,-- € Bearbeitungsgebühr zu zahlen, bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen am Prüfungstag ist die volle Gebühr zu entrichten.
    Bei einer Nichtteilnahme aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) und Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beträgt die Bearbeitungsgebühr ebenfalls 30,-- €. Im Falle einer Krankheit ist ein ärztliches Attest einzureichen.
    Erscheint die Teilnehmerin / der Teilnehmer nur zeitweise, so besteht ebenfalls die Pflicht zur Zahlung des vollen Entgeltes/der vollen Gebühr. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Prüfungseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Maßgeblich für den Rücktritt ist a) ausschließlich in Textform zu erklären und b) das Datum des Posteingangsstempels der VSW bzw. des E-Mail Eingangs.

  3. Zahlungsbedingungen
    Für Privatpersonen: Die Kosten sind fällig bei Rechnungserhalt. Voraussetzung zur Teilnahme ist die pünktliche Zahlung bis zum 7. Tag nach Rechnungsdatum. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen behält sich die VSW das Recht vor gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € den Teilnehmenden aus dem gebuchten Seminar zu stornieren und den Platz ggf. anderweitig zu vergeben. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich!
    Für Firmenbesteller: Sie erhalten die Rechnung 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesendet. Voraussetzung zur Teilnahme ist die pünktliche Zahlung bis zum 7. Tag nach Rechnungsdatum. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich!

  4. Prüfer:innen
    Ein Wechsel der Prüfer:innen oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen die Teilnehmerin / den Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Gebühr.

  5. Haftung des Veranstalters
    Die Haftung der VSW, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der VSW oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.

  6. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist Mainz.

  1. Durchführung des Unterrichts
    Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen eine Ablehnung seitens der VSW erfolgt. Absagen oder Änderungen sind ggf. ohne Fristeinhaltung, z.B. bei Ausfall/Krankheit des:der Dozenten:innen, zu geringer Teilnehmendenzahl etc. möglich. Ggf. kurzfristige Dozenten:innen-/Hoteländerungen (in gleicher Stadt) sind vorbehalten. Bei Stornierung durch die VSW werden gezahlte Gebühren erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens.
  2. Rücktritt von Anmeldungen
    Bei Rücktritt bis 5 Arbeitstage vor Unterrichtsbeginn sind 65,-- € Bearbeitungsgebühr zu zahlen, bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen am Unterrichtstag ist die volle Gebühr zu entrichten.
    Bei einer Nichtteilnahme aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) und der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beträgt die Bearbeitungsgebühr ebenfalls 65,-- €. Im Falle einer Krankheit ist ein ärztliches Attest einzureichen.
    Erscheint der:die Teilnehmer:in nur zeitweise, so besteht ebenfalls die Pflicht zur Zahlung der vollen Gebühr. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Maßgeblich für den Rücktritt ist a) ausschließlich in Textform zu erklären und b) das Datum des Posteingangsstempels der VSW bzw. des E-Mail- Eingangs.
  3. Zahlungsbedingungen
    Für Privatpersonen: Die Kosten sind fällig bei Rechnungserhalt. Voraussetzung zur Teilnahme ist die pünktliche Zahlung bis zum 7. Tag nach Rechnungsdatum. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen behält sich die VSW das Recht vor gegen eine Bearbeitungsgebühr von 65,00 € den Teilnehmenden aus dem gebuchten Seminar zu stornieren und den Platz ggf. anderweitig zu vergeben. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich!
    Für Firmenbesteller: Sie erhalten die Rechnung 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesendet. Voraussetzung zur Teilnahme ist die pünktliche Zahlung bis zum 7. Tag nach Rechnungsdatum. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich!
  4. Dozenten:in
    Ein Wechsel der Dozenten:innen oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmenden weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Gebühr.
  5. Arbeitsunterlagen
    Diese sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung der VSW vervielfältigt werden.
  6. Haftung des Veranstalters
    Die Haftung der VSW, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der VSW oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.
  7. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist Mainz.
Teilnahmebedingungen - Waffenrecht/Waffensachkunde
  1. Durchführung des Lehrgangs
    Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen eine Ablehnung seitens der VSW erfolgt. Absagen oder Änderungen sind ggf. ohne Fristeinhaltung, z.B. bei Ausfall/Krankheit des:der Dozenten:in/Prüfers:in, zu geringer Teilnehmendenzahl etc. möglich. Ggf. kurzfristige Dozenten:innen-, Prüfer:innen-/Hoteländerungen (in gleicher Stadt) sind vorbehalten. Bei Stornierung durch die VSW werden gezahlte Gebühren erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens.

  2. Rücktritt von Anmeldungen
    Bei Rücktritt bis 5 Arbeitstage vor Unterrichtsbeginn sind 65,-- € Bearbeitungsgebühr zu zahlen, bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen am Unterrichtstag ist die volle Gebühr zu entrichten.
    Bei einer Nichtteilnahme aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) und Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beträgt die Bearbeitungsgebühr ebenfalls 65,-- €. Im Falle einer Krankheit ist ein ärztliches Attest einzureichen.
    Erscheint der Teilnehmende nur zeitweise, so besteht ebenfalls die Pflicht zur Zahlung der vollen Gebühr. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Maßgeblich für den Rücktritt ist a) ausschließlich in Textform zu erklären und b) das Datum des Posteingangsstempels der VSW bzw. des E-Mail Eingangs.

  3. Zahlungsbedingungen
    Für Privatpersonen: Die Kosten sind fällig bei Rechnungserhalt. Voraussetzung zur Teilnahme ist die pünktliche Zahlung bis zum 7. Tag nach Rechnungsdatum. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen behält sich die VSW das Recht vor gegen eine Bearbeitungsgebühr von 65,00 € den Teilnehmenden aus dem gebuchten Seminar zu stornieren und den Platz ggf. anderweitig zu vergeben. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich!
    Für Firmenbesteller: Sie erhalten die Rechnung 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesendet. Voraussetzung zur Teilnahme ist die pünktliche Zahlung bis zum 7. Tag nach Rechnungsdatum. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich!

  4. Dozenten:innen/Prüfer:innen
    Ein Wechsel der Dozenten:innen/Prüfer:innen oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmenden weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Gebühr.

  5. Arbeitsunterlagen
    Diese sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung der VSW vervielfältigt werden.

  6. Haftung des Veranstalters
    Die Haftung der VSW, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der VSW oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.

  7. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist Mainz.

Teilnahmebedingungen - Weiterbildungsseminare
  1. Durchführung des Seminars
    Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen eine Ablehnung seitens der VSW erfolgt. Absagen oder Änderungen sind ggf. ohne Fristeinhaltung, z.B. bei Ausfall/Krankheit des:der Dozenten:in, zu geringer Teilnehmendenzahl etc. möglich. Ggf. kurzfristige Dozenten:innen-/Hoteländerungen (in gleicher Stadt) sind vorbehalten. Bei Stornierung durch die VSW werden gezahlte Gebühren erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens.

  2. Rücktritt von Anmeldungen
    Bei Rücktritt bis 10 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn sind 10%; bis 5 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn 25% der Lehrgangsgebühr als Bearbeitungsgebühr zu zahlen, bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen eines gemeldeten Teilnehmenden am Veranstaltungstag ist die volle Gebühr zu entrichten.
    Bei einer Nichtteilnahme aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) und der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beträgt die Bearbeitungsgebühr 5% der Lehrgangsgebühr. Im Falle einer Krankheit ist ein ärztliches Attest einzureichen.
    Erscheint der Teilnehmer nur zeitweise, so besteht ebenfalls die Pflicht zur Zahlung des vollen Entgeltes/der vollen Gebühr. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Maßgeblich für den Rücktritt ist a) ausschließlich in Textform zu erklären und b) das Datum des Posteingangsstempels der VSW bzw. des E-Mail Eingangs. Ein Ersatzteilnehmer kann bis 10 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich benannt werden.

  3. Zahlungsbedingungen
    Für Privatpersonen: Die Kosten sind fällig bei Rechnungserhalt. Voraussetzung zur Teilnahme ist die pünktliche Zahlung bis zum 7. Tag nach Rechnungsdatum. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen behält sich die VSW das Recht vor gegen eine Bearbeitungsgebühr von 65,00 € den Teilnehmenden aus dem gebuchten Seminar zu stornieren und den Platz ggf. anderweitig zu vergeben. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich!
    Für Firmenbesteller: Sie erhalten die Rechnung 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesendet. Voraussetzung zur Teilnahme ist die pünktliche Zahlung bis zum 7. Tag nach Rechnungsdatum. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich!

  4. Dozenten:innen
    Ein Wechsel der Dozenten:innen oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmenden weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Gebühr.

  5. Arbeitsunterlagen
    Diese sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung der VSW vervielfältigt werden.

  6. Haftung des Veranstalters
    Die Haftung der VSW, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der VSW oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.

  7. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist Mainz.

Zur Teilnahme an einer hybriden Veranstaltung, bitten wir um die Mitteilung Ihrer personalisierten E-Mail-Adresse, bis spätestens eine Woche vor Seminarbeginn.

Eine Aufzeichnung der Veranstaltungen erfolgt nicht. Insofern ist es auch allen Teilnehmern/Nutzern der Veranstaltung aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt, Aufzeichnungen (beispielsweise durch mobile Endgeräte) von den Veranstaltungen zu erstellen.

Rollenspiele sind dahingehend von der Regelung ausgenommen, dass eine kurzzeitige Aufzeichnung durch die VSW zum Zwecke der Bearbeitung durch die Teilnehmer erfolgt, die nach der Bearbeitung unverzüglich wieder zu löschen ist.