Meister:in für Schutz und SicherheitVorbereitungslehrgang
Programm
In einer Zeit, in der Sicherheit in allen Bereichen an Bedeutung gewinnt, ist der Meister:in für Schutz und Sicherheit der ideale nächste Karriereschritt für Fachkräfte in der Sicherheitsbranche. Dieses Seminar qualifiziert umfassend, um Führungsaufgaben zu übernehmen, komplexe Sicherheitskonzepte zu entwickeln und Fachwissen strategisch einzusetzen.
Der „Geprüfte Meister:in für Schutz und Sicherheit (IHK)“ ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Belegschaft und Management.
Hinweise zur Förderung nach dem Aufstiegs-BaFög finden Sie hier.
Schwerpunkte des Lehrgangs:
- Lern- und Arbeitsmethodik
- Grundlegende Qualifikation
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Handlungsspezifische Qualifikationen
- Schutz- und Sicherheitstechnik
- Bauliche und mechanische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- Elektronische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- Spezielle Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- Kommunikations- und Informationstechnik
- Schutz- und Sicherheitstechnik
- Organisation
- Kostenwesen
- Anwenden von Methoden der Planung und Kommunikation
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Recht
- Führung und Personal
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
Bitte beachten Sie: Die Prüfungsanmeldung erfolgt gesondert bei der Industries- und Handelskammer Ihrer Wahl!
Die Kosten für die IHK-Prüfung werden durch die IHK in Rechnung gestellt, sobald die Prüfungsanmeldung vorliegt.
Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- zu den in Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 der Verordnung soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit gemäß § 1 Abs. 3 der Verordnung haben.
Der Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse muss erbracht werden (AdA/AEVO).