Meister:in für Schutz und SicherheitVorbereitungslehrgang

auch Online verfügbar

Programm

Das Thema Sicherheit nimmt bei Unternehmen und Institutionen einen großen Raum ein – qualifizierte Führungskräfte in diesem Bereich sind sehr gefragt. Industriemeister:in für Schutz und Sicherheit planen, entwickeln und setzen Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen verantwortungsvoll um.

Der VSW-Lehrgang "Geprüfter Meister:in für Schutz und Sicherheit (IHK)" bietet mit Bestehen der IHK-Prüfung die Möglichkeit, als geprüfte:r Industriemeister:in federführend und verantwortungsvoller zu arbeiten. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten die Teilnehmer:innen ein IHK-zertifiziertes Prüfungszeugnis.

Neben diesen fachlich anspruchsvollen Aufgaben erlangt man zudem die Ausbilderkompetenz und hat im Unternehmen die wichtige Aufgabe der betrieblichen Aus- und Weiterbildung.

Der „Geprüfte Industriemeister:in für Schutz und Sicherheit (IHK)“ ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Belegschaft und Management. Durch die Weiterbildung wird mehr Verantwortung für Unternehmen und Mitarbeitende übernommen. Das macht sich auf die berufliche Karriere bemerkbar: Fachlich hervorragend ausgebildeten Industriemeistern:innen steht der Weg in das mittlere Management offen – und der Gehaltssprung ist damit natürlich eng verknüpft.
 

Termine und Preise fragen Sie bitte in der Geschäftsstelle an.

Hinweise zur Förderung nach dem Aufstiegs-BaFög finden Sie hier.
 

Schwerpunkte des Lehrgangs:
 

Teil 1 Grundlegende Qualifikationen

Rechtsbewusstes Handeln, Betriebswirtschaftliches Handeln, Zusammenarbeit im Betrieb


Teil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen

Schutz- und Sicherheitstechnik (baulich, mechanisch,  elektronisch, speziell, sowie Kommunikations- und Informationstechnik), Organisation (Kostenwesen, Anwendung von Methoden der Planung und Kommunikation, Umwelt- und  Gesundheitsschutz, Recht), Führung und Personal (Personalführung und  -entwicklung, Qualitätsmanagement)

Bitte beachten: Die Prüfungsanmeldung erfolgt gesondert bei der IHK für Rheinhessen!

Die Kosten für die IHK-Prüfung werden durch die IHK für Rheinhessen in Rechnung gestellt, sobald die Prüfungsanmeldung vorliegt.

Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung

Für die Zulassung zur Prüfung für die grundlegenden Qualifikationen ist einer der folgenden Nachweis erforderlich:

• eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur „Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft“ (ehem. „Geprüfte Werkschutzfachkraft“)

• eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen sicherheitsrelevanten Beruf

• eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten Beruf und danach mindestens ein Jahr Berufspraxis 

• eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Beruf und danach mindestens  zwei Jahre Berufspraxis

• eine mindestens vierjährige Berufspraxis Für die Zulassung zur Prüfung für die handlungsspezifischen Qualifikationen ist es erforderlich, dass die grundlegenden Qualifikationen abgelegt sein müssen, aber nicht länger als 5 Jahre zurück liegen und mindestens noch ein weiteres Jahr Berufspraxis vorliegt.

Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Meisters:in für Schutz- und Sicherheit“ haben.

Der Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse muss erbracht werden (AdA/AEVO).