GSSK-GesamtlehrgangVorbereitungslehrgang Teil I - V


Lehrgangsprogramm
 

In 5 Teilabschnitten werden die wesentlichen Inhalte des Rahmenstoffplans vermittelt und auch der Umgang mit prüfungsrelevanten Handlungsaufträgen. 


Handlungsbereich "Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln"

  • Rechtskunde 
  • Dienstkunde

Handlungsbereich "Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik"

  • Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
  • Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
  • Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik

Handlungsbereich "Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln"

  • Situationsbeurteilung und -bewältigung
  • Kommunikation
  • Kunden- und Serviceorientierung
  • Zusammenarbeit

Bitte beachten Sie: Die Prüfungsanmeldung nehmen Sie gesondert bei der IHK für Rheinhessen
oder einer IHK Ihrer Wahl vor!


Für die IHK für Rheinhessen gilt: Prüfungsanmeldung kann ausschließlich durch die Teilnehmenden selbst erfolgen. Eine Anmeldung durch Dritte (z.B. Unternehmen) ist nicht möglich!

Die Kosten für die IHK-Prüfung werden durch die IHK in Rechnung gestellt, sobald die Prüfungsanmeldung vorliegt.

Der Gesamtlehrgang ist zeitlich auf die schriftlichen Prüfungen ausgelegt. Prüfungstermine und Anmeldeschluss der IHK für Rheinhessen finden Sie hier.
(Der Anmeldeschluss zur Prüfung liegt in der Regel rund drei Monate vor dem Prüfungstermin - bitte berücksichtigen Sie dies rechtzeitig.)
 

Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer

  • eine mit Erfolg abgeschlossene Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft
    oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgelegt sein müssen
    und
  • ein Mindestalter von 24 Jahren
    und
  • die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt, nachweisen kann.

Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft haben.

Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Sie haben die freie Wahl, bei welcher IHK Sie sich anmelden möchten. 
(Die genauen Modalitäten und Termine zur Prüfung finden Sie auf der jeweiligen IHK-Homepage, da diese je nach IHK abweichen können.)

Die Dozenten sind einfach toll und konnten sehr gut vermitteln. Alleine schon die Tipps und die Motivation zum Thema "wie lerne ich richtig und effektiv" waren äußerst wertvoll. 

Matthias Schmidt, Heraeus Site Operations GmbH & Co. KG

Sehr schöne Atmosphäre zwischen VSW-Team, Teilnehmenden und Dozenten.

Boubacar Souley Ali

Dozenten haben alles prima erklärt und man kam gut mit. Nette Büroleute.

Anonym

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