GSS-GesamtlehrgangEnthält sämtliche Teile I - IV

Programm
In vier Teillehrgängen werden die Inhalte des Rahmenstoffplanes vermittelt, u.a. auch der Umgang mit den integrativen Situationsaufgaben.
Lehrgangsinhalte:
Handlungsbereich "Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln"
- Rechtskunde
- Dienstkunde
Handlungsbereich "Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik"
- Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen,
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz,
- Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
Handlungsbereich "Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln"
- Situationsbeurteilung
- Kommunikation
- Kunden- und Serviceorientierung
- Zusammenarbeit
Die tägliche Unterrichtszeit ist von 8:30 bis ca. 16:00 Uhr.
Preisinformationen
Gesamtlehrgang (GSS Teile I-IV):
1.390,00 Euro für VSW-Mitglieder
1.990,00 Euro für Nichtmitglieder
Kosten für die Lehrmaterialien in Höhe von (einheitlich) 60,00 EUR. Diese werden mit dem Lehrgangsteil I abgerechnet.
Im Preis enthalten sind Seminargetränke sowie die Teilnahmebescheinigungen.
je Lehrgang GSS Teil I , II, III, IV :
370,00 Euro für VSW-Mitglieder
510,00 Euro für Nichtmitglieder
Bitte beachten: Die Prüfungsanmeldung erfolgt gesondert bei der IHK für Rheinhessen!
Die Kosten für die IHK-Prüfung in Höhe von 250,00 EUR werden durch die IHK für Rheinhessen in Rechnung gestellt, sobald die Prüfungsanmeldung vorliegt.
Der Lehrgang ist zeitlich auf die schriftlichen Prüfungen ausgelegt. Prüfungstermine finden Sie hier.
Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen und
- ein Mindestalter von 24 Jahren und
- die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.